BUNDESARBEITSGERICHT, URTEIL VOM 27.02.2020, 2 AZR 498/19
Das Kündigungsverbot des § 17 Abs. 1 Nr. 1 MuSchG beginnt bereits mit Abschluss des Arbeitsvertrags, und zwar auch dann, wenn dieser Zeitpunkt vor dem Zeitpunkt der tatsächlichen Arbeitsaufnahme liegt.
Arbeitsgericht Frankfurt (Oder), Vergleich vom 13.12.2019, 1 Ca 1245/19
Auch bei einer Kündigung in der Probezeit kann sich eine arbeitsgerichtliche Überprüfung der Wirksamkeit der Kündigung für eine Arbeitnehmerin lohnen.
Arbeitsgericht Frankfurt (Oder), Vergleich vom 12.12.2019, 4 Ca 581/19
Arbeitgeber können nach der gesetzlichen Regelung für die Zeiten, in denen Arbeitnehmer Elternzeit nehmen, eine Anrechnung auf den Jahresurlaub vornehmen. Das gilt aber nicht immer und uneingeschränkt.
LAG Düsseldorf, Beschluss vom 04.03.2016, 10 Ta BV 102/15
Der Betreiber eines Senioren- und Pflegezentrums kann einen Altenpfleger, der sich in seiner Eigenschaft als Mitglied des Betriebsrats und als Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat der Klinikgruppe mit einer kritischen E-Mail an den Einrichtungsleiter und die Aufsichtsratsmitglieder wendet, nicht kündigen.
BAG, Beschluss vom 20.1.2015, 1 ABR 25/13
Kein Anwesenheitsrecht des Arbeitgebers, wenn Betriebsrat sachkundige Arbeitnehmer anhört
Seit der Novellierung des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) 2001 haben Betriebsräte die Möglichkeit, sachkundige Arbeitnehmer zu hören, wenn dies zur Aufgabenerfüllung erforderlich ist.