RA Dr. Dr. Bernd Hesse
Tätigkeitsschwerpunkte
Arbeitsrecht
Im Arbeitsrecht werden wir für unsere Mandanten sowohl zu den Rechtsbeziehungen zwischen den Arbeitnehmern und ihren Arbeitgebern tätig als auch zu den Rechtsnormen, die die Beziehungen zwischen Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden sowie Betriebs- und Personalräten und Arbeitgebern regeln. RA Hesse vertritt ausschließlich Arbeitnehmer, Betriebsräte und Gewerkschaften. Mandate auf Arbeitgeberseite werden durch RA Stephan Hoff realisiert.
Die juristische Doktorarbeit fasste er zu Fragen des arbeitsrechtlichen Outsourcings ab. Diese Arbeit ist mittlerweile in dritter überarbeiteter Auflage mit dem Titel "Arbeitsrechtliches Outsourcing" erschienen. Informationen zu dieser Arbeit und anderen arbeitsrechtlichen und weiteren Publikationen können Sie auf der Seite "PUBLIKATIONEN" ersehen.
RA Hesse verfügt über langjährige Erfahrungen bei der Beratung von Gewerkschaften und Betriebsräten. Er vertritt Betriebsräte, Gesamtbetriebsräte und Konzernbetriebsräte in vielen Bundesländern, schwerpunktmäßig jedoch in Brandenburg und Berlin. Für diese führt er selbstständig oder in Zusammenarbeit mit anderen Bildungsträgern Seminare und Lehrgänge zum Arbeitsrecht durch. Dabei gibt er die Grundlagenkurse im Arbeitsrecht I bis IV sowie Betriebsverfassungsrecht I bis IV. Spezialseminare zu ausgewählten Themen werden nach vorheriger Absprache ebenfalls gerne und engagiert durchgeführt.
Auf dem Gebiet des Arbeitsrechts hat RA Hesse die spezielle Qualifikation eines Fachanwaltes für Arbeitsrecht erworben. Er begleitet Mandanten erfolgreich in Rechtsstreitigkeiten über alle Instanzen der Arbeitsgerichtsbarkeit bis hin zur Revisionsverhandlung vor dem Bundesarbeitsgericht in Erfurt. Vor dem höchsten deutschen Arbeitsgericht führen wir für unsere Mandanten Revisions- und Rechtsbeschwerdeverfahren, wenn diese Rechtsmittel im Vorprozess vom Landesdarbeitsgericht zugelassen worden sind oder erheben sog. Nichtzulassungsbeschwerden. So sind wir mit den Besonderheiten dieser Verfahrensarten und der Verhandlungen vor dem BAG bestens vertraut und können dieses Wissen für unsere Mandanten effektiv einsetzen.
Von der Frankfurter Kanzlei aus werden schwerpunktmäßig die arbeitsgerichtlichen Verfahren im Land Brandenburg geführt, dort meist vor den Arbeitsgerichten Frankfurt (Oder), Potsdam, Eberswalde und Cottbus.
Besondere Erfahrungen hat er bundesweit bei der Vertretung der Interessen von Betriebsräten in Einigungsstellenverfahren; dies als Beisitzer auf der Betriebsratsseite oder auch als deren Verfahrensbevollmächtigter.
mit der Betriebsratsvorsitzenden Carmen Rateuke in einer Verhandlungspause während eines Einigungsstellenverfahrens
Leider ist es manchmal auch hier unumgänglich vor diesem betriebsverfassungsrechtlichen Schlichtungsverfahren eigener Art die Arbeitsgerichte bei der Frage der Besetzung der Einigungsstelle anzurufen. Auch hierbei berät und unterstützt er gerne und kann seine Erfahrungen aus fast einhundert Einigungsstellenverfahren seit über zwanzig Jahren einbringen.
Er lehrt regelmäßig an der Juristischen Fakultät der Europa-Universität Viadrina und hält dort u.a. die Vorlesungen im Individualarbeitsrecht und im Kollektiven Arbeitsrecht (Koalitionsrecht, Arbeitskampfrecht, Tarifvertragsrecht, Betriebsverfassungsrecht und Personalvertretungsrecht). Zudem führt er seit fast zehn Jahren regelmäßig die Fortbildungsveranstaltungen im Arbeitsrecht für den Frankfurter AnwaltVerein durch.
Neben diesen Lehr- und Fortbildungsveranstaltungen besucht RA Hesse selbst viele Vorträge und Veranstaltungen zu arbeitsrechtlichen Themen. Der Deutsche Arbeitsgerichtsverband und die Juristische Gesellschaft Frankfurt (Oder) - deren Mitglied er ebenfalls ist - bieten in Zusammanarbeit mit der Europa-Universität Viadrina seit Jahren öffentliche Veranstaltungen zum Arbeitsrecht an, die Rechtsanwälte Hesse und Hoff regelmäßig besuchen.
Zusammen mit anderen Kollegen nimmt RA Hesse regelmäßig an Telefonaktionen zum Arbeitsrecht teil; zuletzt mit Rechtsanwältin Michaela Henoch für das Märkische Mediehaus.
Strafrecht
Er wird im Strafrecht für Mandanten sowohl im Ermittlungs- wie auch im Hauptverfahren tätig. Er verfügt über Kenntnisse in Steuerstrafverfahren genauso wie in speziellen Verfahren bei Verstößen gegen das Betäubungsmittel- oder Waffengesetz.
In seinen Sendungen am 07.06. und 08.06.2010 berichtete „Brandenburg Aktuell“ vom „aufsehenerregenden Mammutprozess“ gegen elf Angeklagte einer international agierenden Schleuserbande, in dem sowohl RA Hoff wie auch RA Hesse erfolgreich verteidigten.
http://programm.ard.de/?sendung=282055865018020
RA Stephan Hoff und RA Bernd Hesse kurz vor Verhandlungsbeginn; Foto (c) RBB
Im Bereich der organisierten Kriminalität verteidigt RA Hesse seine Mandanten bis hin zum Revisionsverfahren vor dem Bundesgerichtshof in Strafsachen. Die „Märkische Oderzeitung“ berichtete mehrfach über Verfahren, in dem RA Hesse als Verteidiger agierte.
http://www.moz.de/artikel-ansicht/dg/0/1/1309316
Insbesondere im Bereich der Sexualstraftaten vertritt er engagiert Opfer derselben. Hier ist es ihm wichtig, dass die Rechte der Opfer gewahrt werden. Er berät seine Mandanten auch nach Abschluss des formellen gerichtlichen Verfahrens umfassend und mit entsprechendem Einfühlungsvermögen weiter, da der Leidensweg der Opfer solcher Taten mit der Beendigung des Strafverfahrens gegen den Täter leider kein Ende findet. Zu einem solchen Fall berichtete die „Märkische Oderzeitung“ im Jahr 2014 mehrfach, bis hin zur Urteilsverkündung
http://www.moz.de/artikel-ansicht/dg/0/1/1283235
In seiner Sendereihe "Täter, Opfer, Polizei" berichtete der Rundfunk Berlin-Brandenburg am 02.06.2019 über eines der Bücher, die RA Hesse zu authentischen Kriminalfällen geschrieben hatte. Ausführlicher wurde dort die Verteidigung in einer Mordsache dargestellt.
https://www.rbb-online.de/taeteropferpolizei/archiv/20190602_1900.html
Immer wieder finden sich die durch unsere Kanzlei vertretenen Strafsachen wegen des besonderen öffentlichen Interesses in den Schlagzeilen von Presse-, Rundfunk- und Fernsehberichten. So berichteten der Rundfunk Berlin-Brandenburg rbb24, die Lausitzer Rundschau und die Märkische Oderzeitung zum Prozessauftakt in einem Verfahren im Rotlichtmilieu am 18.10.2023.
https://www.moz.de/nachrichten/brandenburg/prostitution-in-brandenburg-frauen-aus-ukraine-in-bordell-geschleust-_-prozessauftakt-72012601.html#
Als Strafverteidiger und als Autor tritt RA Hesse regelmäßig in Sendungen und Veranstaltungen auf, in denen er zumeist zu den von ihm bearbeiteten Strafrechtsfällen und den dazu geschriebenen Büchern berichtet.
Soweit Mandate in Büchern, Fernseh- und Radiosendungen sowie Presseartikeln benannt werden, haben unsere Mandanten uns ausdrücklich von der anwaltlichen Schweigepflicht befreit. Häufig sind es unsere Mandanten, die die Veröffentlichung ihrer Fälle in den Medien wünschen, um ihren Fall bzw. die dort behandelten strafrechtlichen und rechtspolitischen Themenstellungen publik zu machen.
Zur Arbeit im Strafrecht gehören ebenfalls die Haftbetreuung in der Justizvollzugsanstalt
sowie die Beratung, Betreuung und Wahrnehmung von Anhörungsterminen für psychisch kranke Personen, die im Maßregelvollzug in Kliniken für Forensische Psychiatrie untergebracht sind.
Interessenschwerpunkte
Wirtschaftsrecht
Das Wirtschaftsrecht umfasst die Gesamtheit der Normen zur selbstständigen Erwerbstätigkeit in Industrie, Handel, Handwerk, Landwirtschaft, Verkehr und freien Berufen. Auf diesem Gebiet arbeitet RA Hesse seit über 20 Jahren erfolgreich ausschließlich für die von der Kanzlei geführten Mandate aus langfristigen Beratungsverträgen. Hier kann er insbesondere die zusätzlichen Kenntnisse einbringen, die er bei der Durchführung von Kursen Rechtsgestaltung (Vertragserarbeitung und -prüfung) bei den Referendaren im Auftrag des Brandenburgischen Oberlandesgerichts vermittelt. Im Auftrag öffentlich-rechtlicher Körperschaften als auch Unternehmen der Privatwirtschaft wird RA Hesse seit vielen Jahren im Bereich der Existenzgründungsberatung tätig.
Zivilrecht
Das Zivilrecht gehört nicht mehr zu den Tätigkeitsschwerpunkten des Anwalts. In diesem Rechtsgebiet wird er aus Kapazitätsgründen ebenfalls nur noch im Rahmen von langfristigen Beratungsverträgen tätig. Dabei handelt es sich zumeist um die Durchsetzung privatrechtlicher Ansprüche, die aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) resultieren. Neben vertraglichen Ansprüchen geht es dabei um bereicherungsrechtliche und schadensersatzrechtliche Ansprüche. Hier kommen unseren Mandanten insbesondere die zusätzlichen Kenntnisse und Erfahrungen zugute, die für die Durchführung zivilrechtlicher Lehrveranstaltungen vonnöten sind.
RA Stephan Hoff
Ob als Strafverteidiger, als Opfervertreter oder als Interessensvertreter gegenüber Behörden in Verwaltungs- oder Ordnungswidrigkeitsverfahren: Rechtsanwalt Stephan Hoff bietet den vollen Umfang anwaltlicher Dienstleistungen.
Foto: (c) WDR 2022, RA Stephan Hoff als Verteidiger in einer Mordsache vor der Schwurgerichtskammer des Landgerichts Mönchengladbach.
Foto links: Eingang Landgericht Bamberg, Foto rechts: (c) SAT1 Bayern/joyn 2024, RA Hoff ganz links, Verteidigung vor dem Landgericht Bamberg
Seine Interessensschwerpunkte finden sich in folgenden Gebieten:
- Streitigkeiten im Öffentlichen Recht, also Streitigkeiten mit Staatsbeteiligung
Dazu gehören unter anderem:
- das Wirtschaftsverwaltungsrecht und Wirtschaftsstrafrecht
- das Umweltrecht und Umweltstrafrecht
- das Kommunalrecht
- das Verkehrsstraf- und Bußgeldrecht
- Tätigkeit als Pflichtverteidiger, Zeugen- und Opferbeistand
aber auch das Berufsrecht der Handwerker und freien Berufe - Arbeitsrecht
- Individualarbeitsrecht
- Kollektives Arbeitsrecht - Rechtsberatung und Vertretung rund um Wohnungseigentum und Grundstück
- Wohnungseigentumsrecht
- Grundstücksrecht
Sein Credo ist voller persönlicher Einsatz für die Interessen seiner Mandanten, Offenheit und Ehrlichkeit sowie absolute Verschwiegenheit gegenüber Dritten. Soweit es die Wahrnehmung des Mandates erfordert, kooperiert die Kanzlei auch mit anderen Rechtsanwaltskanzleien im In- und Ausland.